Immobiliengutachter
Johannes Völkl in Bayern

Ihr Immobiliensachverständigen in Straubing

Die Bewertung von Ihrer Wohnung, Ihrem Einfamilienhaus, von Ihrem Mehrfamilienhaus und vielen weiteren Gebäuden ist bei unseren Fachleuten in den allerbesten Händen.

Wir sind mit unseren Immobiliengutachten in und um Straubing tätig und darüber hinaus in einem Radius von circa 100 Kilometern, der ganz Niederbayern, Oberbayern, und hier oft auch München, sowie Teile der Oberpfalz umfasst.

Sprechen Sie mit unserem erfahrenen Experten in Straubing

Unternehmensinhaber Johannes Völkl berät Sie erfahren und zuverlässig: Er ist von der DEKRA zertifizierter Immobiliengutachter und verfügt über eine umfassende und langjährige Expertise.

Gutachten, die wir für Sie erstellen, dienen in der Regel der Vorlage bei finanzierenden Banken, zur Bestimmung des Zugewinnausgleichs, zur Bestimmung des Wertes bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Zu unseren Kunden, die ein Gutachten in Auftrag geben, gehören Privatpersonen, Steuerberater und Makler.

Welche Unterlagen sind für ein Gutachten für eine Immobilie erforderlich?

Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens benötigen wir verschiedene Unterlagen und Dokumente, etwa den Grundbuchauszug, der beim Amtsgericht erhältlich ist, oder den Kataster- bzw. Lageplan vom Vermessungsamt.

Baupläne gibt es beim kommunalen Baureferat, weitere Unterlagen wären zum Beispiel Baubeschreibungen, Flächenberechnungen, Angaben über das Baujahr sowie vorgenommene Modernisierungen und mehr.

Gutachten von Immobilien - Johannes Völkl

Wann muss die Bewertung einer Immobilie durch einen Gutachter vorgenommen werden?

Die unterschiedlichsten Gründe führen zur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, zum Beispiel:

  • Ein Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf
  • Als Nachweis gegenüber Gerichten(zum Beispiel Nachlass- oder Vormundschaftsgericht)
  • Bei Erbschaftsangelegenheiten (Ermittlung des Pflichtteils)
  • Als Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke (zum Beispiel bei Betriebsaufgaben bzw. zur Überführung von betrieblichen Vermögen ins Privatvermögen)
  • Als Wertgutachten aus Gründen von Beleihung und Finanzierung (Beleihungswertermittlung)
  • Für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
  • Bei der Berechnung und Begründung von Rechten und Belastungen an Grundstücken

Wir bieten Ihnen in diesem Bereich unserer Tätigkeit vorrangig folgende Leistungen:

  • Verkehrswertermittlung (gem. §194 BauGB)
  • Beleihungswertermittlung (gem. §16 PfandGB)
  • Prüfung von Investitionen
  • Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten

Fragen zu Ihrer Immobilie?
Rufen Sie unsere Experten einfach einmal an!

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne mit Ihnen, wie Ihr detailliertes Immobiliengutachten aussehen könnte. Rufen Sie unser Team bei Völkl Immobilien in Straubing, Passau und Bayern doch einfach einmal an!